Mittwoch, 30. Oktober 2013

Alten Kaminöfen droht die Stillegung

(Quelle kaminholzratgeber.de) 

Nachweis über Typrüfung bis Ende 2013

Alte Kaminöfen mit einer Typprüfung vor 1975 werden Ende 2014 stillgelegt, wenn sie die Grenzwerte der 1.BImSchV nicht erfüllen. Bei allen Betreibern kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen - dazu zählen neben Kamin- und Kachelöfen auch Heizkamine - muss bis Jahresende 2013 die Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger abgeschlossen und belegt sein. Die Meldefrist für den Nachweis einer sauberen Verbrennung endet 2013. Etwa 15 Millionen Haushalte sind davon betroffen.




Freitag, 25. Oktober 2013

Die besten Holzsorten für den Kamin

(Quelle zuhause.de) 

Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, beginnt die Hochsaison für Kamin- und Kachelöfen. Sie sind während der Übergangszeit ein idealer Ersatz für die Heizung und sorgen auch im Winter für Gemütlichkeit. Wir bieten einen Überblick, welche Hölzer besonders geeignet sind und wie Sie Ihren Vorrat am besten lagern.
Die Größe des Vorrats hängt natürlich davon ab, wie oft man ein Feuer anzünden will. Als Faustregel gilt: "Genuss-Kaminnutzer brauchen für eine Saison einen Vorrat von etwa drei bis vier Schüttraummetern Buchen- oder Eschenholz. Unterstützt der Kamin auch etwa in Übergangszeiten die Heizung, werden sieben bis zehn Schüttraummeter benötigt", erläutert Thomas Goebel, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Brennholz in Berlin.

http://www.zuhause.de/brennholz-die-besten-holzsorten-fuer-den-kamin/id_49676076/index

Donnerstag, 17. Oktober 2013

Hausbesitzer müssen alte Heizungen erneuern

(Quelle zuhause.de) 

Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden. Das Bundeskabinett hat jetzt eine entsprechende Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Eigentlich soll die Pflicht zum Einmotten alter Heizungen helfen, den CO2-Ausstoß zu mindern, allerdings sorgen verschiedene Ausnahmeregelungen dafür, dass einige alte Heizungen erhalten bleiben. Wer bis wann eine neue Heizung braucht.
Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen voraussichtlich bis spätestens 2015 ausgetauscht werden. Das sieht die vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel.

http://www.zuhause.de/alte-heizungen-muessen-bis-2015-erneuert-werden/id_66020698/index