Freitag, 10. Januar 2020

Gesetzliche Frist: Modernisierungswelle bei Holzfeuerungen schreitet voran


( Quelle haustechnikdialog.de )

Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres womöglich das Aus. Die "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes" (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur dann weiter betrieben werden dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten. 

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