Dienstag, 29. November 2016

Offener Kamin darf nur "gelegentlich" genutzt werden

(Quelle zuhause.de)

Ein offener Kamin ist etwas ganz Besonderes. So direkt lässt sich das lodernde, knisternde Feuer auch mit dem besten Kaminofen nicht erleben. Doch anders als Kamin- und Kachelöfen oder auch geschlossene Kamineinsätze darf man einen offenen Kamin nicht täglich nutzen. Das verbietet die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). "Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden", heißt es dort. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

http://www.zuhause.de/offener-kamin-darf-nur-gelegentlich-genutzt-werden/id_72753332/index 

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