Freitag, 9. Februar 2018

Holz im Wärmemarkt I - Kaminholz

( Quelle haustechnikdialog.de )

Im letzten Teil unserer Serie haben wir insbesondere auf die rechtlichen Fallstricke im 1. BImschV hingewiesen, die das Verbrennen von Holz mit sich bringen kann. Doch Holz ist auch sehr gut dafür geeignet, als Brennstoff andere gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Heute nun geht es um Kaminholz – unter den Holzprodukten und im Wärmemarkt insgesamt die unumstrittene Nummer Eins. Es wird auch Scheit- oder Stückholz genannt.

http://www.haustechnikdialog.de/News/20174/Holz-im-Waermemarkt-I-Kaminholz 

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