Mittwoch, 23. September 2020

Ende Dezember läuft Austauschfrist für alte Holzöfen ab

 

( Quelle haustechnikdialog.de )

Rund zwei Millionen alte Holzfeuerungen müssen bis Ende 2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dies gilt für alle Einzelraumfeuerstätten mit einer Zulassung vor dem 01. Januar 1995, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die besagten Geräte sind zum Stichtag fast 30 Jahre in Betrieb. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. 

https://www.haustechnikdialog.de/News/24664/Ende-Dezember-laeuft-Austauschfrist-fuer-alte-Holzoefen-ab 

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