Dienstag, 21. Oktober 2014

Viele alte Kamin- und Kachelöfen müssen raus

(Quelle zuhause.de) 

 

Bis zum 1. Januar 2015 müssen zahlreiche alte Kamin- und Kachelöfen entweder umgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Grund dafür ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV), die verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissonen alter Öfen vorsieht. Welche Kamin- und Kachelöfen genau betroffen sind. 

 

http://www.zuhause.de/austausch-und-umruestpflichten-fuer-kaminoefen-laut-1-bimschv/id_71395202/index 

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