Viele alte Kamin- und Kachelöfen müssen raus
(Quelle zuhause.de)
Bis zum 1. Januar 2015 müssen zahlreiche alte Kamin- und Kachelöfen
entweder umgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Grund dafür ist
die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1.
BImSchV), die verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und
Kohlenmonoxid-Emissonen alter Öfen vorsieht. Welche Kamin- und
Kachelöfen genau betroffen sind.
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