Donnerstag, 7. September 2023

Ende 2024 läuft Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen ab

 

(Quelle haustechnikdialog.de )

Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010.

https://www.haustechnikdialog.de/News/28379/Ende-2024-laeuft-Austauschfrist-fuer-alte-Kachel-und-Kaminoefen-ab