( Quelle haustechnikdialog.de )
Feuerstätten mit Zulassung vor 1985 müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden – bei Nichtvollzug droht Bußgeld.
http://www.haustechnikdialog.de/News/19796/Wichtige-Frist-Ende-2017-Fuer-alte-Holzheizungen-springt-die-Ampel-auf-Rot
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