( Quelle haustechnikdialog.de )
Im letzten Teil unserer Serie
haben wir insbesondere auf die rechtlichen Fallstricke im 1. BImschV
hingewiesen, die das Verbrennen von Holz mit sich bringen kann. Doch
Holz ist auch sehr gut dafür geeignet, als Brennstoff andere gesetzliche
Vorgaben zu erfüllen. Heute nun geht es um Kaminholz – unter den
Holzprodukten und im Wärmemarkt insgesamt die unumstrittene Nummer Eins.
Es wird auch Scheit- oder Stückholz genannt.
http://www.haustechnikdialog.de/News/20174/Holz-im-Waermemarkt-I-Kaminholz
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