( Quelle haustechnikdialog.de )
Vom
Gesetz her müssen bis Ende 2020 alle alten Feuerstätten mit einer
Zulassung vor dem 1. Januar 1995 stillgelegt, nachgerüstet oder
ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2.
Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen Geräte sind zum
Stichtag über 26 Jahre alt. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-,
Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Die Frist läuft zwar noch gut
zweieinhalb Jahre, aber je früher man handelt, desto besser für die
Umwelt: Denn neue Holzfeuerungen – hierzu zählen Kaminöfen, Heizkamine
und Kachelöfen – verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als
viele Geräte aus dem letzten Jahrhundert.
https://www.haustechnikdialog.de/News/20663/Wichtige-Frist-endet-in-zwei-Jahren-Raus-mit-dem-alten-Ofen-
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