( Quelle haustechnikdialog.de )
Wer
eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald
handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende
dieses Jahres womöglich das Aus. Die "Erste Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissions-schutzgesetzes" (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich,
dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995
erfolgte, nur dann weiter betrieben werden dürfen, wenn sie die darin
festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.
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