( Quelle haustechnikdialog.de )
Rund
zwei Millionen alte Holzfeuerungen müssen bis Ende 2020 stillgelegt,
nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dies gilt für alle
Einzelraumfeuerstätten mit einer Zulassung vor dem 01. Januar 1995, wenn
sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht
entsprechen. Die besagten Geräte sind zum Stichtag fast 30 Jahre in
Betrieb. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und
Küchentechnik e.V. hin.
https://www.haustechnikdialog.de/News/24664/Ende-Dezember-laeuft-Austauschfrist-fuer-alte-Holzoefen-ab
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