Mittwoch, 27. Januar 2021

Darf Ihr Kaminofen weiter betrieben werden?

 

( Quelle haustechnikdialog.de )


Im Zeitraum von 1985 bis 1994 errichtete Kaminöfen sowie weitere Typen von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe unterliegenden den sogenannten Übergangsregeln der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (§ 26, Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV)). Ab Januar 2021 dürfen sie nur weiterbetrieben werden, sofern sie die strengeren Anforderungen an Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen erfüllen.

https://www.haustechnikdialog.de/News/25123/Darf-Ihr-Kaminofen-weiter-betrieben-werden- 

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