(Quelle haustechnikdialog.de )
Alte
Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur
noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den
verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1.
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind
alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen
dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010.
https://www.haustechnikdialog.de/News/28379/Ende-2024-laeuft-Austauschfrist-fuer-alte-Kachel-und-Kaminoefen-ab
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