Donnerstag, 17. Oktober 2013

Hausbesitzer müssen alte Heizungen erneuern

(Quelle zuhause.de) 

Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden. Das Bundeskabinett hat jetzt eine entsprechende Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Eigentlich soll die Pflicht zum Einmotten alter Heizungen helfen, den CO2-Ausstoß zu mindern, allerdings sorgen verschiedene Ausnahmeregelungen dafür, dass einige alte Heizungen erhalten bleiben. Wer bis wann eine neue Heizung braucht.
Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen voraussichtlich bis spätestens 2015 ausgetauscht werden. Das sieht die vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel.

http://www.zuhause.de/alte-heizungen-muessen-bis-2015-erneuert-werden/id_66020698/index

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