(Quelle zuhause.de)
Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen in absehbarer
Zeit ersetzt werden. Das Bundeskabinett hat jetzt eine entsprechende
Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Eigentlich
soll die Pflicht zum Einmotten alter Heizungen helfen, den CO2-Ausstoß
zu mindern, allerdings sorgen verschiedene Ausnahmeregelungen dafür,
dass einige alte Heizungen erhalten bleiben. Wer bis wann eine neue
Heizung braucht.
Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre
sind, müssen voraussichtlich bis spätestens 2015 ausgetauscht werden.
Das sieht die vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Bisher galt die Pflicht zum
Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel.
http://www.zuhause.de/alte-heizungen-muessen-bis-2015-erneuert-werden/id_66020698/index
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