(Quelle zuhause.de)
Ein offener Kamin ist etwas ganz Besonderes. So direkt lässt sich das
lodernde, knisternde Feuer auch mit dem besten Kaminofen nicht erleben.
Doch anders als Kamin- und Kachelöfen oder auch geschlossene
Kamineinsätze darf man einen offenen Kamin nicht täglich nutzen. Das
verbietet die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV).
"Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden", heißt es dort.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
http://www.zuhause.de/offener-kamin-darf-nur-gelegentlich-genutzt-werden/id_72753332/index
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